Klima & Umwelt

Informationen zum Energiemanagement in Sportvereinen

Klima & Umwelt

Ergebnisse "Energie-Spitzengespräch" in Schleswig-Holstein vom 06.09.2022

Der Landessportverband informiert seine Vereine und Verbände über das "Energie-Spitzengespräch", das am 6.9.2022 auf Einladung des Ministerpräsidenten mit Vertretungen von relevanten gesellschaftlichen Gruppen in Kiel durchgeführt wurde.

Der Landessportverband war hierbei durch den Präsidenten und den Hauptgeschäftsführer vertreten. Im Zentrum stand die Frage, auf welchem Wege die für den kommenden Winter erforderliche Energieeinsparung von mind. 20 % in Schleswig-Holstein erreicht werden kann. Zudem wurden die Konsequenzen der aktuell drastisch steigenden Energiekosten sowie mögliche Abmilderungen der Folgen durch Hilfsprogramme des Landes erörtert.  

Für den Sport gab es drei wesentliche Ergebnisse:

  1. Sporteinrichtungen und Schwimmbäder sollen soweit wie möglich offen gehalten werden.
  2. Bei der Sportstättennutzung soll ein enger Austausch zwischen Kommunen und Sportvereinen zur Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmenkatalogen zur Energieeinsparung erfolgen.
  3. Das Land wird einen Härtefallfonds für Vereine und Verbände mit einem Volumen von 20 Mio. EUR auflegen. Dieser Fonds gilt für die Bereiche  SPORT, Kultur, Minderheiten, Soziales und Frauenfacheinrichtungen. Hiermit soll sichergestellt werden, dass deren Angebote trotz steigender Energiekosten aufrechterhalten werden können. Die entsprechenden Modalitäten und Richtlinien sind noch nicht erarbeitet. Der LSV wird  für den Bereich Sport beteiligt werden.

Unten steht die Pressemitteilung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein zu diesem Thema zum Download bereit.

Einen detaillierten Stufenplan des DOSB mit umfangreichen Vorschlägen zur Energieeinsparung im Sport finden Sie unter dem folgenden Link: https://newsletter.dosb.de/dosb-ruft-zu-20-prozent-energieeinsparung-im-organisierten-sport-auf?mid=6308&rid=t_326554&aC=f8e95780&jumpurl=2

Auf der LSV-Homepage unter www.lsv-sh.de werden wird der LSV nach Aktualität ebenso weiter zum Thema auf dem Laufenden halten.

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DOSB: 20 Prozent Energieeinsparung im organisierten Sport - Stufenplan

Der DOSB ruft auf seiner Webseite am 06.09.2022 seine Mitglieder dazu auf, in den kommenden Monaten mindestens 20 Prozent Energie einzusparen, um pauschale Schließungen von Schwimmbädern und Sportstätten zu vermeiden.

Der DOSB stellt den 90.000 Sportvereinen dazu einen detaillierten Stufenplan mit Einsparpotenzialen zur Verfügung.

„Der organisierte Sport leistet seinen Beitrag in dieser schwierigen Situation und übernimmt einmal mehr gesellschaftliche Verantwortung! Im Gegenzug müssen die Belange des Sports bei allen notwendigen Entscheidungen berücksichtigt werden, denn Sport ist mehr als eine Freizeitaktivität. Sport und Bewegung tragen entscheidend zum physischen und psychischen Wohlbefinden bei, Sport bringt Menschen zusammen und sorgt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt“, sagt DOSB-Präsident Thomas Weikert.

Man erwarte von den Kommunen, den Sport bei allen Entscheidungen einzubinden, die ihn betreffen. So könne man gemeinsam bestmögliche Lösungen vor Ort entwickeln, falls Schließungen drohen.

„Der organisierte Sport kann mit seinen 90.000 Sportvereinen und den 27 Millionen Mitgliedschaften eine ungeheure Kraft entwickeln, auch beim Thema Energiesparen. Aber auch diese Kraft ist endlich“, sagt DOSB-Vorstandsvorsitzender Torsten Burmester und fügt hinzu: „Nach mehr als zwei Jahren Pandemie sind die Reserven aufgebraucht, viele Vereine werden die explodierenden Energiekosten kaum stemmen können. Umso enttäuschender ist, dass der Sport im dritten Entlastungspaket der Bundesregierung keine Berücksichtigung gefunden hat. Es kann nicht sein, dass die Politik die Fehler der Corona-Pandemie wiederholt und die Bedeutung des Sports für die Gesellschaft so geringschätzt. Unsere Sportvereine brauchen eine spürbare finanzielle Entlastung.“

Der DOSB hatte bereits im Juli auf die Herausforderungen des organisierten Sports in der Energiekrise hingewiesen und vor pauschalen Schließungen von Sportstätten gewarnt.

Die Sportministerkonferenz der Länder (SMK) hat im August dem organisierten Sport Unterstützung bei der Bewältigung der Energiekrise zugesichert. Sie forderte, Sportstätten und Schwimmbäder so lange wie möglich offen zu halten und die Betreiber von Sportstätten – Kommunen und Sportvereine – bei der Schaffung von Hilfen mit zu berücksichtigen.

Stufenplan zur Energiereduktion >>>

Weitere Informationen zur Energiekrise und ihre Auswirkungen auf den Sport finden Sie hier.

(Quelle: DOSB; https://www.dosb.de/sonderseiten/news/news-detail/news/20-prozent-energieeinsparung-im-organisierten-sport-au)

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Nur in 2022: Neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

(kat) Gewohnt knapp ist die Antragsfrist für Kommunen, die aus dem neuen Programm Anträge auf Bezuschussung von Baumaßnahmen im Rahmen der energetischen Erneuerung und Sanierung stellen wollen. Anfang August wurden die Kommunen des Kreises Pinneberg über die nachstehenden Grundsätze der Richtlinie informiert, am 23.09. endet bereits die Frist zur formlosen Anzeige der Einreichung einer Projektskizze beim für die Städtebauförderung zuständigen Landesministerium, am 30.09.22 24 Uhr ist das Fristende zur Einreichung der Projektskizzen über easy-Online. Antragsberechtigt sind nur Kommunen. Mögliche Zuschüsse werden in Raten bis 2027 gezahlt.
 
Wie der KSV erfuhr, gilt das Programm nur in 2022 und kann auch für die Förderung von Sanierungsmaßnahmen oder im Falle der Unmöglichkeit einer Sanierung auch Neubaumaßnahmen von vereinseigenen Indoor-Anlagen genutzt werden. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden. Ein Vorhaben müsste also über 2,25 Mio EUR kosten, um ggf. gefördert werden zu können.
 
Der Förderschwerpunkt liegt bei Sportstätten. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben und müssen daher für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Mit Blick auf die beabsichtigten Klimawirkungen des Programms kommen als Fördergegenstände grundsätzlich nur Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes in Betracht.
 
Vereine, die derartige Maßnahmen im vorgesehenen Kostenrahmen vorhaben sollten sich zügig an ihre Gemeinde wenden, bzw. über diese Richtlinie in Kenntnis setzen. Vielleicht gibt es ja in den Gemeinden sanierungsbedürftige Sportstätten, auch Schwimmsportstätten, die in Frage kommen. Weitere Infos finden sich in den unten angehängten Dokumenten.
 
Logo Sanierung kommunaler Einrichtungen

Sportministerkonferenz fordert Förderprogramm zur energetischen Sanierung für Sportvereine

Auf einer außerordentlichen Sportministerkonferenz am 16.08.2022 fordern die Ministerinnen und Minister der Länder den Bund auf, "kurzfristig ein Förderprogramm für Maßnahmen zur energetischen Sanierung, insbesondere zur Senkung des Verbrauches an fossiler Energie, für vereins- und verbandseigene Sportstätten aufzulegen." Zu einem solchen Förderprogramm sollen laut Forderung insbesondere Sportvereine und -verbände antragsberechtigt sein.

Der KSV Pinneberg unterstützt diese Forderung uneingeschränkt und ruft alle politisch Verantwortlichen dazu auf, diese Forderung rechtzeitig vor Beginn der kalten Jahreszeit in ein Förderprogramm umzusetzen!

Nachzulesen ist dieser Beschluss (und natürlich auch alle weiteren) auf der Seite der Sportministerkonferenz unter folgendem Link: https://sportministerkonferenz.de/fileadmin/sportministerkonferenz/Downloads/BV10-2022_Sportstaetten.pdf

 

Sportministerkonferenz

100-Tage Programm der Landesregierung - Auflagen für Heizungs- und Dachsanierung für Vereine

Am 13. Juni 2022 wurde 100-Tage-Programm der Landesregierung Schleswig-Holstein herausgegeben. Besonders interessant dürften für den Sport die Punkte 40, 45 und 46 sein. Zum Punkt 40 erhofft sich der KSV Pinneberg eine Förderung von kommunalen Sportstätten durch den Bund mit Komplementärmitteln des Landes.

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Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) Schleswig-Holstein

Was das Thema Klimaschutz angeht, ist auch die Nr. 68 des 100-Tage Programms für die Vereine wichtig. Der Klimaschutz wird für die Vereine teuer! Zur Zeit holt das Land SH Stellungnahmen zum Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) Schleswig-Holstein ein. Es geht u.a. um Sanierungen von Heizungen und Dächern. Dazu schrieb Dr. Sven Reitmeier vom LSV folgendes an die Sportverbände des Landes, die mit einer sehr knappen Frist ebenfalls zu einer Stellungnahme an den LSV aufgefordert wurden:

"Das EWKG wurde 2017 erlassen, um damit Klimaschutzziele festzulegen und eine rechtliche Grundlage für Energiewende-, Klimaschutz- und Klimaschutzanpassungsmaßnahmen in Schleswig-Holstein zu schaffen. Auf der Basis eines Auftrags des Landtags hat die Landesregierung im November 2020 eine Evaluierung des EWKG vorgelegt und daraus Vorschläge für eine Novellierung des EWKG abgeleitet. Zudem hat das Bundeskabinett 2021 als Reaktion auf ein Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichts eine Anhebung der deutschen Klimaschutzziele beschlossen, woraufhin im August 2021 das novellierte Bundes-Klimaschutzgesetz in Kraft getreten ist. Im Dezember 2021 wurde dann das novellierte EWKG veröffentlicht, wodurch die Klimaschutzziele des Landes passend zu den Zielverschärfungen auf Bundesebene fortgeschrieben sowie Regelungen getroffen wurden, um einen angemessenen Beitrag des Landes zur Erreichung der neuen nationalen Klimaschutzziele zu leisten. Die Regelungen berühren sowohl die öffentliche Hand als auch den Privatsektor und somit u.a. auch die Sportvereine in unserem Land.

So fordert das novellierte EWKG-SH eine

  • Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung für beheizte Wohn- und Nichtwohngebäude (sofern das Gebäude älter als 2009 ist, ist beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizanlage ab dem 1. Juli 2022 mindestens 15% des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energie zu decken).
  • Beim Neubau sowie bei Renovierung von mehr als 10% der Dachfläche von Nichtwohngebäuden ist eine Photovoltaikanlage zu installieren (wenn der Antrag auf Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2023 eingeht; ersatzweise kann eine Solarthermieanlage errichtet werden).

Die Ausführungsverordnung (siehe unten) regelt die Details zu diesen Gesetzesforderungen. Diese ist dem LSV SH zur Stellungnahme vorgelegt worden. Grundsätzlich dürften viele Vereinsheime und Sportstätten der Sportvereine, speziell auch im ländlichen Raum, betroffen sein. Im Regelfall wird dann bei der Sanierung von Heizungsanlagen der Nachweis zu erbringen sein, dass mindestens 15 % des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt sein muss. D.h., dass die Vereine selbst entsprechende Anlagen installieren können oder einen Nachweis erbringen müssten, dass der Energielieferant mindestens 15 % erneuerbare Energie im Energiemix vorhält.
Erschwerend kommt hinzu, dass selbst bei schnellst möglicher guter Planung, rechtzeitiger Beantragung von Fördergeldern bei Bundesinstitutionen und Bestellung der Energiekomponenten, eine Lieferung und die Installation der Anlagen auf Grund der derzeitigen Auftragslage bei Heizungs- und Sanitär-Handwerksunternehmen und der Produktionslage der Komponenten eine zeitnahe Umsetzung im Sinne des Gesetzes bzw. der Ausführungsverordnung nicht kalkulierbar ist. Zudem steht im Raum, inwieweit die Aufbringung der zusätzlichen Finanzmittel für die durch das EWKG geforderten Maßnahmen, viele Sportvereine nicht ohnehin überfordert und in finanzielle Schwierigkeiten bringt.
Der LSV SH beabsichtigt u.a. zu diesen Punkten Stellung zu nehmen. Der LSV SH begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung zum Klimaschutz. Gleichzeitig soll aber nochmals auf die Multiplikationswirkung des Sports im Kontext zum Klimaschutz hingewiesen werden, wenn die Landesregierung die Liegenschaften der Sportvereine speziell hinsichtlich des Einbaus von erneuerbaren Anlagen (Vereinsheime mit Flachdachkonstruktion) direkt mit eigenen Förderprogrammen wie in der Vergangenheit im Energiesektor unterstützt. Gleiches gilt synonym für die kommunale Sportinfrastruktur, die von Sportvereinen genutzt werden. Hierdurch wäre auch eine direkte Umsetzung des 100-Tage-Programms der Landesregierung in Sachen Klimaschutz (Punkt 68) gegeben.

Vorsorglich weist der LSV darauf hin, dass mittelfristig mit weiteren Auflagen bzgl. klimafreundlicherer Ausführungen bei der Sanierung oder dem Ersatz z.B. von Energieversorgungsanlagen zu rechnen ist: So gibt es bereits jetzt Hinweise darauf, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz in einem am 17.05.2022 veröffentlichten „Arbeitsplan Energieeffizienz“ Regelungen angekündigt hat, wonach ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll."

 

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Stellungnahme des KSV Pinneberg an den LSV zum Entwurf einer Verordnung zur Umsetzung des novellierten Energiewende- und Klimaschutzgesetzes (EWKG) vom 26.07.2022

"Sehr geehrter Herr Dr. Reitmeier,

zum genannten Entwurf nehmen wir wie folgt Stellung:

Die angestrebten Maßnahmen treffen die Sportvereine so kurz nach der Pandemie oder noch in der Pandemie sehr hart. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit einer vermehrten Nutzung erneuerbarer Energien vor dem Hintergrund des viel zitierten Klimawandels - die Fristsetzungen sind definitiv zu kurz und die gemeinnützigen Sportvereine unter dem Dach von KSV und LSV sind gegenüber Unternehmen benachteiligt, die solche Kosten ganz anders geltend machen können. Hier einige Anmerkungen:

1. Handwerksunternehmen im Sanitärbereich benötigen enorme Vorlaufzeiten bzw. sind kaum zu kriegen. Wärmepumpen oder Solarpanels haben enorme Lieferzeiten. Selbst bei schnellstmöglichen Planungen und der Beantragung von möglichen Fördermitteln bei Kreis, Kommune, Land oder auch Bund dauern Bewilligungen und politische Entscheidungen sehr lange, so dass zeitnahe Umsetzungen fast nicht möglich sein dürften. Das Vergaberecht ist zu beachten. Zuschüsse, ohne die es nicht geht, müssten lange vorfinanziert werden. Das ist von den Vereinen kaum oder nicht zu leisten, denn die Investitionen steigen ja an. Wenn zu einer einfachen Dachsanierung bspw. eines Nichtwohngebäudes (Duschen oder Umkleiden) noch eine Solaranlagen hinzu kommen muss, wird es teuer. Außerdem sind etliche Gebäude alt und schlecht gedämmt. Weitere Kosten für Dämmungen, damit sich die neuen Anlagen rentieren dürften unabweisbar sein. Die Fristen sind absurd kurz. Hier müssen erheblich längere Übergangsfristen eingezogen werden. Härtefälle müssen vermieden werden. Es muss Ausnahmen geben.

2. Die Sportvereine dürften nicht über die nötigen Rücklagen verfügen. Es müssen neben der normalen Sportförderung erhebliche Fördermittel in die öffentlichen Haushalte eingestellt werden. Die Aufnahme von Krediten muss vermieden werden.

3. Die Sportvereine sind gemeinnützig. Die Gewinnerzielungsabsicht steht gemäß AO nicht im Vordergrund der Vereinstätigkeit. Vereine haben erheblich größere Probleme bei der Beschaffung von Krediten als Unternehmen in der Privatwirtschaft. Vereine sind selbstlos tätig, ihr Handeln ist auf das Wohl der Allgemeinheit ausgerichtet. Wenn Rücklagen erwirtschaftet werden, dann sind sie auf Erhalt und den Betrieb ausgerichtet. Durch die sehr rasche Gesetzesänderung sind Vereine möglicherweise gezwungen, die Beiträge erneut anzuheben. Die letzten Erhöhungen haben schon Mitglieder gekostet und gehen auf in den Preiserhöhungen durch Energie. Großvereine, die ja in erster Linie vereinseigene Anlagen besitzen, haben durch Corona bis zu 10% der Mitglieder verloren. Das sind teilweise bei einem 5.000 Mitgliederverein 400 bis 500 Jahresbeiträge.

Fazit: Der Vereinssport darf nicht an die Wand gefahren werden. Vereine, die in erster Linie die Grundsätze der Sportentwicklungsplanungen des Landes und der Kommunen erfüllen und meistens über vereinseigene Anlagen verfügen und damit sogar noch die Kommunen entlasten (!!!) und in erster Linie auch im Ganztag tätig sind dürfen nicht gegenüber Vereinen benachteiligt werden, die ausschließlich öffentliche Sportanlagen benutzen. Hier entsteht eine Schieflage. Ich habe nicht das Gefühl, dass der Gesetzgeber an gemeinnützige Einrichtungen gedacht hat. Erfreulich: Als Beteiligter an der SEP des Landes habe ich im Plan lesen können, dass bürokratische Hemmnisse abgebaut werden sollen. Nur zu!

Mit freundlichen Grüßen
Kreissportverband Pinneberg e.V.
Karsten Tiedemann Geschäftsführer"

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Energie-Lockdown für den Sport verhindern!

Der DOSB warnt eindringlich davor, in der sich abzeichnenden Energiekrise die Fehler aus der Corona-Pandemie zu wiederholen und Schwimmbäder und weitere Sportstätten erneut zu schließen. Der DOSB fordert stattdessen die Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, für das Schwimmen lernen geeignete Bäder bzw. Wasserflächen und Sporthallen so lange wie möglich geöffnet zu halten.

Der DOSB schreibt dazu auf seiner Homepage: “Die deutschen Sportvereine werden von der aktuellen Krise nach der Pandemie erneut finanziell getroffen. Neben Entlastungen für Privatpersonen und Unternehmen bedarf es auch direkter finanzieller Hilfen für Sportvereine. Beitragserhöhungen sind keine Optionen, da die Vereinsmitglieder auch privat massiv von den Preissteigerungen betroffen sind….“

Weitere Informationen zu diesem Thema, ein vom DOSB formuliertes Positionspapier sowie Empfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereine finden Sie beim DOSB und unten als Download.

DOSB-Logo

Deutscher Städtetag empfiehlt Schließung von Hallenbädern etc. - LSV entgegnet!

Mit Rundschreiben vom 07.07.2022 hat sich der Deutsche Städtetag an seine kommunalen Spitzenverbände gewandt und diesen einen Katalog an Energieeinsparungsmöglichkeiten zugeleitet. Der Landessportverband SH nahm Stellung dazu. Die Schreiben sind unten abrufbar.

Logo Deutscher Städtetage

LSV Handlungsempfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereine

Die Gebäudesubstanz und die Energieversorgungsanlagen vieler vereinseigener Sportstätten befinden sich altersbedingt meist in einem sanie-rungsbedürftigen Zustand. Erschwerend kommt hinzu, dass die Vereinskassen selten üppig gefüllt sind und so meist auch nur die notwendigsten Maßnahmen finanziert werden können.

Die vom LSV angebotenen Handlungsempfehlungen sollen dazu dienen, den Vereinen eine Vorgehensweise und die zunächst wichtigsten Ansatzpunkte für eine energetische Sanierung ihrer Anlagen aufzuzeigen und näher zu bringen. Vieles kann zunächst in Eigenregie und ohne hohen Finanzaufwand durchgeführt werden und es können deutliche Erfolge für den Klimaschutz aber auch für die Schonung der Vereinskassen erreicht werden.

Unten finden Sie einen LSV-Leitfaden (Empfehlungen zur Energiereduktion für Sportvereine), der in Zusammenarbeit mit dem Schleswig-Holstein Energieeffizienz-Zentrum e.V. (SHeff-Ze.V.) und der Gesellschaft für Energie und Klimaschutz Schleswig-Holstein GmbH (EKSH) erarbeitet wurde.

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Offener Brief der DLRG: Schwimmbäder in der Energiekrise so lange wie möglich betreiben

Die DLRG Deutschland sowie ihre Landesverbände haben am 01. August 2022 einen offenen Brief an den Bundeskanzler sowie die Ministerpräsidenten der Länder gesendet. Die DLRG unterstützt den vom DOSB vorgeschlagenen 3-Stufenplan zum Energiesparen in den Schwimmbädern zeigt sich aber über die Wassersicherheit in Deutschland besorgt. Der offene Brief steht auch an dieser Stelle zum Download bereit.

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