Lizenzsystem

Bildungswege im Vereinssport

Lizenzsystem

Das Ausbildungs- und Lizenzsystem des Kreissportverbandes Pinneberg basiert auf den aktuellen Rahmenbedingungen des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB).
 

Folgende Ausbildungen werden beim Kreissportverband Pinneberg angeboten

  • Jugendleiterassistentenlehrgang „JULAS“ für 13-15 jährige, 40 Lerneinheiten (LE)
  • Ausbildung zum Jugendleiter „JULEICA“ ab 16 Jahren, 60 Lerneinheiten
  • Ausbildung zum Übungsleiter „C-Lizenz“ ab 16 Jahren, 120 Lerneinheiten, Schwerpunkt Breiten- und Freizeitsport
     

Voraussetzungen für die Ausbildung zum Übungsleiter

  • Teilnehmer müssen Mitglied in einem Sportverein sein. Für die Ausstellung der Übungsleiter-Lizenz wird eine gültige Erste Hilfe-Bescheinigung "Ersthelfer im Betrieb" (ab 1.4.2015) (9 Std.) benötigt. Außerdem muss der Ehrenkodex zum besonderen Schutz von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sport unterschrieben vorgelegt werden. Er steht zum Download beim KSV unter Kinderschutz und beim LSV bereit.

Übungsleiter, die ihre Spezialisierung bei ihrem Fachverband machen möchten (z.B. Tennis, Schwimmen etc.), können den Grundkurs auch beim KSV absolvieren. Aufbau- und Schwerpunktkurs finden dann beim jeweiligen Fachverband statt.


Verlängerung und Gültigkeit

Die Lizenzen sind maximal vier Jahre gültig ab Ausstellungsdatum (Herzsport zwei Jahre) und können mit vom Lizenzgeber anerkannten Fortbildungsmaßnahmen von mindestens 15 LE innerhalb der Gültigkeit verlängert werden. Unsere zahlreichen Fortbildungen sind beim Bildungswerk des Landessportverbandes zur Verlängerung von Lizenzen anerkannt.

  • Fortbildung im 1. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 15 LE um drei Jahre verlängert.
  • Fortbildung im 2. oder 3. Jahr nach Ablauf der Gültigkeit: Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird nach dem erfolgreichen Besuch von Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von 30 LE um weitere vier Jahre verlängert.
  • Überschreiten der Gültigkeitsdauer um 4 oder mehr Jahre: Die Lizenz verfällt, die Ausbildung muss wiederholt werden.

 

Übersicht Lizenzsystem