Bildungs- & Teilhabepaket

Hinweise zur Abrechnung für Sportvereine

Bildungs- & Teilhabepaket

Kreis Pinneberg - Bildung und Teilhabe mit der Bildungskarte

Seit dem 01.10.2021 wird im Kreis Pinneberg für den Bereich Bildung und Teilhabe die Bildungskarte eingesetzt. Sie löste damit den sog. Bildungs- und Teilhabegutschein (BuT-Gutschein) ab. Leistungsanbieter, zu denen auch die Sportvereine zählen, müssen seitdem über das BuT-Portal (www.but-konto.de) abrechnen.

Ansprechpartnerin beim Kreis ist Frau Berg, Fachdienst Soziales (FD 35) Team Soziale Sicherung (35-2) Bildung und Teilhabe, Telefon:  04121/ 4502-3664, Fax:  04121/ 4502-93664, E-Mail:  Bildungskarte@kreis-pinneberg.de, Raum:  2.252. Frau Berg steht auch bei allen Fragen der Sportvereine hinsichtlich Abrechnung, Gültigkeitszeitraum von Karten, Höhe von Bewilligungen etc. zur Verfügung.

Informationen für Vereine und Anbieter von Bildungs- und Teilhabeangeboten finden weitere Informationen auf den entsprechenden öffentlichen Seiten des Kreises.

Information für Leistungsanbieter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes:

Die Bewilligung von Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erfolgt ab Oktober 2021 grundsätzlich über die Bildungskarte des Kreises Pinneberg. Ab dem 22.09.2021 müssen Anbieter unter www.but-konto.de sich für dieses Verfahren registrieren. Zur Unterstützung bei der Registrierung und künftigen Abrechnung mit dem Kreis steht Ihnen ein Schulungsfilm und ein Benutzerhandbuch zur Verfügung.

Sollten bei der Registrierung oder Abrechnung weitere Unterstützung benötigen werden, rufen Sie gern die Syrcon Service-Hotline unter Tel. 030 700 142 261 an. Die Syrcon Service-Hotline steht Ihnen Mo – Fr von 9:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung. Auch Frau Berg vom Fachdienst Soziales steht Ihnen für Fragen unter der Tel. 04121 4502 3664 zur Verfügung.

Schulungsvideo: https://www.kreis-pinneberg.de/pinneberg_media/Multimedia/Fachdienst+35/Schulungsfilm+Bildungskarte.mp4

Benutzerhandbuch: Link zum Benutzerhandbuch zur Bildungskarte

Die "alten" Bildungs- und Teilhabegutscheine sollten nicht mehr im Umlauf sein. Sollte dennoch ein "alter Gutschein" bei den Vereinen auftauchen, sollte vor Akzeptanz durch den Verein Kontakt mit Frau Berg aufgenommen werden.

BuT-Karte und Verfahrensabläufe in Elmshorn

Die Elmshorner Verwaltung hat eine eigene Präsentation zur Verfügung gestellt, wie in dieser Stadt das Thema BuT verwaltungsseitig abgehandelt wird. Die Präsentation enthält allgemeine Informationen, die kreisweit gültig sind sowie spezifische Infos, die für Elmshorn gelten.

Präsentation BuT Elmshorn

 

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