LSV begrüßt notwendige Investitionen in die kommunale Sportinfrastruktur
LSV begrüßt notwendige Investitionen in die kommunale Sportinfrastruktur
Der Landessportverband begrüßt eine Gesetztesinitiative von CDU und Bündnis 90 / Die Grünen zur Flexibilisierung des kommunalen Haushaltsrechts. Ziel des am 07.10.2026 vom Landtag verabschiedeten Gesetzes ist es, die kommunale Handlungsfähigkeit auch bei angespannter Haushaltslage zu sichern und notwendige Investitionen in die kommunale Grundinfrastruktur zu ermöglichen.
Die Aufnahme von Sportstätten in den Katalog der kommunalen Grundinfrastruktur unterstreicht deren besondere Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge. Der Sport ist von herausragender Bedeutung für das Gemeinwesen und die hohe Lebensqualität in Schleswig-Holstein. Fast 1 Millionen Menschen partizipieren jährlich an Angeboten des organisierten Sports. Sport bietet Raum für körperliche Aktivität und Bewegung, trägt dazu bei, das Wohlbefinden und die persönliche Entwicklung zu stärken, und ist ein relevanter Wirtschaftsfaktor. Er verbindet Menschen über kulturelle und soziale Grenzen hinweg, fördert den sozialen Zusammenhalt und leistet wichtige Beiträge für die Integration und Inklusion vieler Menschen.
Die vollständige Stellungnahme des LSV ist nachfolgend verfügbar.