Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn ab 2026

Änderungen bei Minijobs und Mindestlohn ab 2026
(JS) Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2026 und 01.01.2027 ändern sich auch die jeweiligen Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs), die vielfach im Sportbereich - teilweise auch in Kombination mit der Übungsleiterpauschale - z.B. zur Vergütung von Trainern genutzt werden.
Zum 01.01.2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn von aktuell 12,82 Euro um 1,08 Euro auf 13,90 Euro. Zum 01.01.2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 €. Dies hat die Mindestlohnkommission in ihrer Sitzung vom 27.06.2025 beschlossen. Der höhere Mindestlohn hat direkte Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen für Minijobs und des sich anschließenden Übergangsbereichs bis 2.000,00 Euro (Midijobs).
Die Grenze für Minijobs wird seit 2022 dynamisch ermittelt und entspricht jeweils einer Arbeitszeit von 10 Wochenstunden zum Mindestlohn. In Folge der beschlossenen Erhöhungen in den kommenden beiden Jahren steigt die Verdienstgrenze für Minijobs von aktuell 556,- € in 2026 auf 603,- € bzw. 633,- € ( 2027 ). Die Verdienstanpassungen sind im Lohnkonto entsprechend zu dokumentieren. Weitergehende Infos zu Minijobs sind hier verfügbar.
Bezüglich der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale plant die Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag Erhöhungen auf 3.300,- € bzw. 960,- € p.a. Konkrete Beschlüsse dazu liegen jedoch noch nicht vor, so dass weiterhin die aktuell gültigen Grenzen anzuwenden sind. Die Kombination aus beiden Pauschalen zur Vergütung einer Person ist lediglich dann zulässig, wenn es sich um nachweislich vollständig voneinander getrennte Tätigkeiten handelt ( z.B. Platzwart und Trainer ).
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