Jetzt Übungsleiterzuschüsse für 2024 beantragen

Die Beantragungsfrist läuft bis zum 01.06.2024!

Jetzt Übungsleiterzuschüsse für 2024 beantragen

Förderanträge für Personalkostenzuschüsse können noch bis zum 01. Juni in der KSV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Alle KSV-Mitgliedsvereine sind antragsberechtigt.

(JS) Ende März sind alle Mitgliedsvereine des KSV von der Geschäftsstelle bezüglich der Beantragung der Übungsleiterzuschüsse für 2024 angeschrieben worden. Mit dieser Förderform wird ein wirksamer Beitrag zur Entlastung bei den Personalausgaben der Vereine ermöglicht.

Die allgemeine Förderung auf Basis der Mitgliederwertzahl lt. Bestandserhebung dient zur teilweisen Deckung der Kosten für unlizensierte, ehrenamtlich tätige Helfer und Trainer im Sportbetrieb. Mitglieder bis 26 Jahre werden dabei doppelt gezählt, um dem erhöhten Betreuungsbedarf bei Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden. Die Förderung über die Mitgliederwertzahl konnte erfreulicherweise für 2024 auf 2,- € erhöht werden ( 2023: 1,80 € ).

Zudem fördert der KSV weiterhin nebenberuflich tätige Trainer und Übungsleiter mit einem Zuschuss i.H. von 300,- € p.a. Dazu benötigen wir lediglich den Lizenz- oder Verlängerungsnachweis. Neue Übungsleiter können so ebenfalls problemlos registriert und gefördert werden.

Damit kein Verein gerade in finanziell herausfordernden Zeiten auf Fördermittel verzichten muss, fordern wir noch einmal zur fristgerechten Antragsstellung bis zum 01. Juni auf, sofern dies noch nicht erledigt wurde. Detailinformationen zur Förderung sind unter folgendem Link abrufbar:

 https://ksv-pinneberg.de/zuschusse/zuschusse

Der Antrag auf Förderung muss lediglich von einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied unterschrieben und abgestempelt innerhalb der Frist beim KSV eingereicht werden. 

Unser Ziel ist es, allen Vereinen im Rahmen der geltenden Richtlinien die höchstmögliche Förderung zu gewähren. Bei Fragen steht das Team des KSV allen Mitgliedsvereinen selbstverständlich gerne beratend zur Verfügung. 

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