(JS) Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 01.01.2026 und 01.01.2027 ändern sich auch die jeweiligen Verdienstgrenzen für geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijobs), die vielfach im Sportbereich - teilweise auch in Kombination mit der Übungsleiterpauschale - z.B. zur Vergütung von Trainern genutzt werden.