Förderung über Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie auch in 2021 und 2022
Das Land Schleswig-Holstein stellt für Kommunen und Gemeinden wieder Fördermittel bereit
Förderung über Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie auch in 2021 und 2022
Die Sportstättenstatistik des Landes weist aus, dass bei Sportstätten in Schleswig-Holstein ein hoher Sanierungsstau besteht. Aus den Mitteln, die in den Jahren 2021 und 2022 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.
Das Land informiert hierzu auf folgenden Seiten:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/SportstaettenfoerderRili.html