Förderung über Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie auch in 2021 und 2022
Das Land Schleswig-Holstein stellt für Kommunen und Gemeinden wieder Fördermittel bereit
![](/sites/default/files/styles/node_header_img/public/image-files/Schleswig-Holstein-Logo_500px.jpg?h=dbabe07e&itok=blyQpOUd)
Förderung über Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie auch in 2021 und 2022
Die Sportstättenstatistik des Landes weist aus, dass bei Sportstätten in Schleswig-Holstein ein hoher Sanierungsstau besteht. Aus den Mitteln, die in den Jahren 2021 und 2022 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.
Das Land informiert hierzu auf folgenden Seiten:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/SportstaettenfoerderRili.html
![Logo Schleswig-Holstein Logo Schleswig-Holstein](/sites/default/files/styles/default/public/image-files/Logo_Schleswig-Holstein.png?itok=w6WdBN2N)