Förderung über Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie auch in 2021 und 2022

Das Land Schleswig-Holstein stellt für Kommunen und Gemeinden wieder Fördermittel bereit

Förderung über Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie auch in 2021 und 2022

Mit der Sportstättenförderrichtlinie unterstützt das Land die Kommunen darin, ihre Sportinfrastruktur zu erhalten. Sportvereine können in Zusammenarbeit mit ihren Kommunen und Gemeinden profitieren und gestalten.

 

Die Sportstättenstatistik des Landes weist aus, dass bei Sportstätten in Schleswig-Holstein ein hoher Sanierungsstau besteht. Aus den Mitteln, die in den Jahren 2021 und 2022 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.

Das Land informiert hierzu auf folgenden Seiten:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/S/sport/SportstaettenfoerderRili.html

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