Fonds für Barrierefreiheit um fünf Millionen Euro aufgestockt
Neue Anträge können bis zum 1. April gestellt werden
Fonds für Barrierefreiheit um fünf Millionen Euro aufgestockt
Über den Landessportverband ist folgende Presseinformation der Landesregierung Schleswig-Holstein mitgeteilt worden. Sofern Vereine beabsichtigen Umbauten/Sanierungen in ihren Liegenschaften im HInblick auf Barrierefreiheit vorzunehmen, können aus diesem Fonds Mittel beantragt werden.
KIEL. Die Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein sollen noch barrierefreier werden. Dafür ist der Fonds für Barrierefreiheit um fünf Millionen Euro für die Förderung des inklusiven Sozialraumes aufgestockt worden. "Ziel ist die Entwicklung von inklusiven, kinderfreundlichen und umfassend barrierefreien Stadt- und Ortszentren. So soll ein gleichberechtigtes Zusammenleben erreicht werden", sagte Staatssekretär Dirk Schrödter, der Chef der Staatskanzlei, heute (22. Januar) in Kiel. Ein besonderes Augenmerk werde dabei auf die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen gelegt.
Die Landesregierung unterstützt seit 2019 innovative Ansätze zur Barrierefreiheit. Gefördert werden modellhafte inklusive Projekte, mit denen beispielsweise Gebäude barrierefrei umgerüstet werden. Finanzielle Unterstützung ist auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit. Die Anträge können beispielsweise von Vereinen, Verbänden, Kommunen oder auch Unternehmen wie einem Supermarkt gestellt werden. Mit dem Geld aus dem Fonds für Barrierefreiheit könnten so unter anderem inklusive Sportprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung, barrierefreie Zuwegungen und Einkaufsmöglichkeiten oder inklusive Spielplätze und Kitas gefördert werden.
2019 und 2020 hat die Landesregierung insgesamt 74 investive und 24 nichtinvestive Vorhaben und Projekte mit 5,7 Millionen Euro gefördert. Neben den zusätzlichen fünf Millionen Euro für die Förderung des Sozialraumes stehen jetzt noch rund 4,3 Millionen Euro in der dritten Förderperiode zur Verfügung. Bis zum 1. April 2021 können neue Anträge auf Förderung online gestellt werden.
Weitere Informationen zum Fonds für Barrierefreiheit und zum Online-Antragsverfahren unter http://schleswig-holstein.de/unbrk
Dort gibt es in einer interaktiven Karte auch einen Überblick über die bislang geförderten Projekte.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Frank Zabel, Patrick Kraft | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet:http://www.schleswig-holstein.de