Der LSV informiert zur Landesrichtlinie, die ab 01.01.2023 in Anspruch genommen werden kann.
Der Landessportverband hat am Donnerstag, 15.12.2022 über die von der schleswig-holsteinischen Landesregierung veröffentlichten "Härtefallrichtlinie Energiekrise" (Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Härtefallhilfe bei wirtschaftlicher Notlage von Sportvereinen und Sportverbänden Schleswig-Holsteins aufgrund der steigenden Energiepreise) per E-Mail alle Sportvereine in Schleswig-Holstein informiert.
Die Richtlinie und der Antragsvordruck inklusive Anlagen ist auf folgender Landesseite abzurufen:
www.schleswig-holstein.de/haertefall-sport