Neue Sportstättenförderrichtlinie des Landes

Kommunale Sportstätteninfrakstruktur wird auch in 2023/2024 gefördert!

Neue Sportstättenförderrichtlinie des Landes

Schleswig-Holstein hat sich zum Ziel gesetzt, die Kommunen bei der Erhaltung ihrer Sportinfrastruktur zu unterstützen, um den bestehenden Sanierungsstau zu reduzieren. Aus den Mitteln, die 2023 und 2024 für kommunale Sportstätteninfrastruktur zur Verfügung stehen, sollen deshalb kommunale Spielfelder und Laufbahnen, Laufbahnen, Einfeld- und kleine Zweifeldhallen sowie Schwimmsportstätten unter den Aspekten des Klimaschutzes und des effizienten Einsatzes von Ressourcen gefördert werden.

(Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/S/sport/SportstaettenfoerderRili.html; abgerufen am 02.01.2023)

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