Jetzt Fördermittel für Sportstätten beantragen - Sportmilliarde II
Jetzt Fördermittel für Sportstätten beantragen - Sportmilliarde II
(JS) Im Rahmen der sogenannten Sportmilliarde stellt der Bund erneut 333 Mio. Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. Das Antragsportal ist seit dem 26. Oktober geöffnet. Sportvereinen wird daher empfohlen, ihre Kommunen jetzt auf die Fördermöglichkeiten anzusprechen.
In der ersten Phase des Programms zur "Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)" des Bundes wurden durch den zuständigen Haushaltsausschuss insgesamt 314 Förderprojekte in ganz Deutschland ausgewählt. Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind weiterhin nur Städte und Gemeinden (Kommunen). Sportvereine können und sollten dennoch aktiv werden. Oftmals liegen Gebäude und Sportanlagen von Vereinen in der Hand von Kommunen und auch vereinseigene Anlagen können gefördert werden sofern eine entsprechende Abstimmung von Verein und Kommune erfolgt und der Antrag über die zuständige Kommune gestellt wird.
Die Mindesthöhe der Förderung beträgt 250.000 Euro, die Höchstgrenze liegt bei 8 Milionen Euro. Die Kommunen können ihr Interese an der Förderung bis zum 01. Februar 2027 digital über das entsprechende Förderportal des Bundes einreichen.
Alle weiteren Infos zur Sportmilliarde sowie zu den Voraussetzungen und zum Ablauf der Antragsstellung sind hier verfügbar.