Entlastungen für Vereine und Ehrenamtliche beschlossen

Entlastungen für Vereine und Ehrenamtliche beschlossen

(JS) Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 19. Dezember dem Entwurf der Bundesregierung zum Steueränderungsgesetz 2025 zugestimmt. Damit treten mit Beginn des neuen Jahres wichtige Änderungen in Kraft.

Ziel ist es dabei, insbesondere Ehrenamtliche durch verbesserten Versicherungsschutz und erhöhte Pauschalen zu entlasten, bürokratische Hürden z.B. durch Vereinfachungen der Buchführung abzubauen und den Vereinen generell mehr finanziellen Spielraum u.a. durch die Erhöhung der steuerlichen Freigrenzen für wirtschaftlichen Tätigkeiten zu geben.

Für die Vereinspraxis von erheblicher Bedeutung dürften die Erhöhungen der steuerfreien Pauschalen für Ehrenamtliche sein. Die Übungsleiterpauschale steigt 2026 auf 3.300,- € p.a. ( 2025: 3.000,- € ) und die Ehrenamtspauschale erhöht sich von bisher 840,- € auf 960,- €. Verbunden damit ist aus Vereinssicht die Hoffnung, weiterhin ausreichend ehrenamtlich Engagierte für die vielfältigen Aufgaben in den Vereinen gewinnen zu können.

Generell ist allen Vereinen zu empfehlen, sich kurzfristig mit den ab 2026 geltenden Änderungen zu beschäftigen. Der nachfolgende link bietet dazu einen ersten Überblick:

https://www.vibss.de/vereinsmanagement/steuern/steueraenderungsgesetz-2025

Erinnern möchten wir zudem an bereits beschlossene Änderungen im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn ( ab 2026: 13,90 € / Std. / 2027: 14,60 € / Std. ) und die entsprechenden Auswirkungen auf die Verdienstgrenzen bei Minijobs:

https://ksv-pinneberg.de/news/anderungen-bei-minijobs-und-mindestlohn-ab-2026 

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