2,1 Milliarden Euro für kommunale Infrastruktur

2,1 Milliarden Euro für kommunale Infrastruktur

Schleswig-Holstein erhält über das Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) insgesamt rund 3,4 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes. Davon stellt das Land den Kommunen rund 2,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Das entspricht 62,5 Prozent des auf Schleswig-Holstein entfallenden Anteils.

Für Sportvereine und -verbände ergeben sich daraus wichtige Chancen. Entscheidend ist aber: Die Förderung richtet sich grundsätzlich an Kommunen. Sportvereine können in der Regel keine eigenen Anträge direkt nach dieser Förderrichtlinie stellen. Sie können jedoch gemeinsam mit ihrer Kommune darauf hinwirken, dass investitionsreife Sportanlagenprojekte in die kommunale Planung und Antragstellung aufgenommen werden.

Der Landessportverband Schleswig-Holstein empfiehlt seinen Mitgliedsvereinen deshalb, bestehende Bedarfe frühzeitig mit ihrer Stadt, Gemeinde oder ihrem Kreis zu besprechen. 

Das Land Schleswig-Holstein hat die Förderrichtlinie zur Umsetzung des kommunalen Anteils aus dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) veröffentlicht. Damit können Investitionen aus der kommunalen Säule des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität auf den Weg gebracht werden.

Für den organisierten Sport ist besonders wichtig: Sportanlagen werden in der Förderrichtlinie ausdrücklich als förderfähiger Bereich benannt. 

Alle relevanten Informationen zur Förderrichtlinie sind hier verfügbar.  

Text u. Foto: ©LSV-Schleswig-Holstein