Verlängerung LSV Digitalisierungsmaßnahmen

Anträge können auch in 2023 gestellt werden!

Verlängerung LSV Digitalisierungsmaßnahmen

Seit Dezember 2021 fördert der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) Hardware- und Softwareanschaffungen und Maßnahmen zur digitalen Trainings- und Wettkampfunterstützung aus Landesmitteln. Hierfür stehen 2,5 Mio. €  zur Verfügung. Bisher wurden über 400 Anträge mit einem Volumen von gut 2,0 Mio. € bewilligt, so dass noch knapp 0,5 Mio. € zur Verfügung stehen. Das Innenministerium hat auf einen LSV Verlängerungsantrag hin den ursprünglich bis zum 31.12.2022 festgelegten Durchführungszeitraum verlängert.

Somit können auch in 2023 Anträge gestellt werden, bis der Restbetrag verbraucht ist (Achtung: Windhundverfahren). Der Abrechnungszeitraum für Digitalisierungsanträge (auch für bereits bewilligte Maßnahmen) wurde auf den 30. Juni 2023 verlängert.

Die Antragsunterlagen und die Bewilligungsrichtlinie finden Sie auf der KSV Homepagehttps://ksv-pinneberg.de/zuschusse/zuschusse Abschnitt LSV Digitalisierungszuschuss).

Falls Sie weitere Fragen haben oder Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen LSV Mitarbeiterinnen Katy Lange/Jutta Mahncke (digitalisierung@lsv-sh.de).

Logo LSV