Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

Die ARAG-Sportversicherung informiert aktuell und wiederholt ihre Zusage aus dem Frühjahr.

Versicherungsschutz für Sportvereine rund um Corona

Die ARAG-Sportversicherung informiert aktuell und wiederholt ihre Zusage aus dem Frühjahr: Das Coronavirus (SARS-CoV-2) stellt die Gesellschaft weiterhin vor Herausforderungen und beeinträchtigt dabei auch den organisierten Sportbetrieb. Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind derzeit nicht gestattet. Viele Vereine und deren Mitglieder haben bereits in der jüngeren Vergangenheit Kreativität bewiesen und unter Berücksichtigung behördlich angeordneter Allgemeinverfügungen sowie Erlasse alternative Aktivitäten entwickelt. Fortgesetzt begleitet die ARAG Sportversicherung die Vereine in dieser herausfordernden Zeit; deshalb gilt derzeit weiterhin Folgendes: Der zwischen dem Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. und der ARAG vereinbarte Sportversicherungsvertrag gewährt den Vereinen bei der Durchführung des satzungsgemäßen Vereinsbetriebes sowie den Mitgliedern bei der Teilnahme daran Versicherungsschutz. Dieser umfasst unter anderem eine Haftpflichtversicherung, die sowohl die Sportorganisation als auch die Mitglieder bei Schadenersatzansprüchen schützt. Die Sport-Unfallversicherung greift bei einem Unfall, zum Beispiel bei der Sportausübung oder auf dem Weg zu einer Vereinsaktivität, und steht ergänzend zur privaten Vorsorge zur Verfügung. Die Rechtsschutzversicherung schützt die rechtlichen Interessen der Vereine und deren Mitglieder.

Soziales Engagement der Vereine:
Vereine organisieren im Rahmen ihres sozialen Engagements Einkaufshilfen für bedürftige Mitmenschen. Hier wird Solidarität gezeigt, die über den Sportversicherungsvertrag versichert ist.

Organisation der Vereinsbetriebes:
Organisatorische Zusammenkünfte über digitale Medien sind unverändert über den Sportversicherungsvertrag versichert. Hierzu zählen zum Beispiel Videokonferenzen im Rahmen einer Vorstands-/Abteilungssitzung, auch wenn diese von außerhalb (zum Beispiel dem eigenen Zuhause) geführt werden.

Sport für Vereinsmitglieder:
Um den Sportbetrieb aufrecht zu erhalten, finden vermehrt Kursprogramme per Videokonferenz statt. Die Teilnahme an derartigen Online-Angeboten des eigenen Vereins ist für die Mitglieder versichert.

Erweiterung Sport-Unfallversicherung:
Vorübergehend besteht der Versicherungsschutz der Sport-Unfallversicherung für Vereinsmitglieder nicht nur während der Anleitung durch den eigenen Verein, sondern zusätzlich bei der individuellen sportlichen Aktivität (Einzeltraining). Dies gilt sowohl während der Ausübung der im Verein betriebenen Sportarten als auch zum Aufrechterhaltung der dazu erforderlichen Fitness, zum Beispiel auf dem Hometrainer bzw. bei einem allgemeinen Konditionstraining. Einer individuellen Anordnung dieser "Einzelunternehmungen" durch den Verein bedarf es nicht. Diese Erweiterung der Sport-Unfallversicherung gilt, bis die Behörden den regulären Sport- und Spielbetrieb in den Vereinen wieder zulassen.

Tätigkeiten auf der Vereinsanlage:
Weiterhin geduldete Aktivitäten auf Sportanlagen fallen unter den Versicherungsschutz. Hierzu gehören zum Beispiel die Instandhaltung der Sportanlage sowie die Pflege und das Bewegen von Pferden auf der Vereinsanlage.

Abgeschlossene Reiseversicherungen:
Sie haben eine Zusatzversicherung für eine Vereinsreise abgeschlossen, die jetzt nicht stattfinden kann? Bitte geben der ARAG-Sportversicherung Nachricht. Der nicht mehr benötigte Vertrag wird dann ggf. aufgehoben und die Versicherungsprämie unkompliziert erstattet.

Weitere Informationen finden Sie bei Ihrem zuständigen Versicherungsbüro beim Landessportverband Schleswig-Holstein unter: www.arag-sport.de


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