Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie des Landes

Gemeinden & Kommunen können weiterhin Anträge stellen!

Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie des Landes

Wie der KSV Pinneberg aus dem Innenministerium erfuhr, können Gemeinde & Kommunen Anträge über die sog. Spielfeld- und Laufbahnrichtlinie weiterhin stellen. Obwohl in der Richtlinie die Antragsfrist (31.12.2021 für Vorhaben in 2022, vgl. 8.2. der Richtlinie) abgelaufen ist, werden Anträge vom Innenministerium angenommen. Die derzeit gültige Richtlinie soll offenbar auch über das Jahresende hinaus verlängert werden.

Wie telefonisch mitgeteilt wurde, soll die Richtlinie nun wohl auch formell richtig gestellt werden.

Für Gemeinde & Kommunen besteht damit die Möglichkeit Anträge für Sanierungen von Spielfeldern und Laufbahnen beim Innenministerium zu stellen.

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