Positionierung des Landessportverbands Schleswig-Holstein

Positionierung zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026

Positionierung des Landessportverbands Schleswig-Holstein

Im Dezember hat der Vorstand des Landessportverbandes Schleswig-Holstein die Positionierung des LSV zum Ganztagsanspruch 2026 verabschiedet. Diese wichtige Entscheidung betrifft die Zukunft des Sports und des Vereinslebens.

Diese Positionierung stellt der KSV Pinneberg hier allen Mitglieder und Interessierte zur Verfügung, um eine breite Information und Diskussion zu ermöglichen. Gemeinsam können wir einen positiven Beitrag für die Zukunft des Sports leisten.

Positionierung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026

Der Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV) begrüßt den geplanten Rechtsanspruch auf Ganz-tagsbetreuung ab 2026 als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der gleichberechtigten Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Der LSV sieht dabei den Sport als einen unverzichtbaren Bestandteil der Ganztagsbetreuung für die körperliche und geistige Gesundheit der Schüler*innen an und steht zur Verfügung, die Umsetzung aktiv zu begleiten. Um die Umsetzung dieses Anspruchs erfolg-reich zu gestalten, müssen jedoch eine Reihe von Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der LSV empfiehlt daher folgende Handlungsempfehlungen:

Rahmenbedingungen auf politischer Ebene/Transparenz

Um eine erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu gewährleisten, müs-sen einheitliche und ausformulierte Rahmenbedingungen auf politischer Ebene geschaffen werden. Insellösungen müssen vermieden werden, um eine Chancengleichheit für alle Schüler*innen zu gewährleisten. Es ist erforderlich, dass das zuständige Ministerium sich klar zum verpflichtenden und zuverlässigen Sportangebot im Ganztag bekennt.

Finanzierung

Die ausreichende Finanzierung des verpflichtenden und zuverlässigen Sportangebots muss sicherge-stellt werden. Es müssen einheitliche Strukturen bezüglich der Aufwandsentschädigungen für Übungsleiter*innen/Sportlichem Fachpersonal geschaffen werden, um eine Konkurrenzsituation untereinander zu vermeiden. Auch die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungen sowie der Geräteausstattung der Sportstätten müssen sichergestellt werden.

Personelle Strukturen

Um eine qualitativ hochwertige sportliche Betreuung in der Ganztagsbetreuung sicherzustellen, müs-sen ausreichend qualifiziertes und pädagogisches Fachpersonal mit Lizenzen im Sportbereich zur Verfügung stehen. Der LSV empfiehlt, eine Vielzahl von Fachkräften einzubeziehen, darunter Übungsleiter*innen aus den Vereinen, Sportlehrkräfte, Sportstudierende, die im Rahmen ihres Studiums ver-pflichtend Angebote im Sportverein und in der Schule durchführen und Schüler*innen, die im Sport-profil ihre Lizenzen erwerben. Es sollte zudem Bildungsurlaub für Fortbildungen ermöglicht werden. Zusätzlich sollte in Erwägung gezogen werden, hauptamtliche Fachkräfte einzustellen, die eine Personalstelle im Sportverein für die Umsetzung des Ganztagsanspruchs besetzen. Es ist jedoch von Bedeu-tung, sicherzustellen, dass die Finanzierung dieser Fachkräfte langfristig gesichert ist, um eine qualitativ hochwertige sportliche Betreuung in der Ganztagsbetreuung zu gewährleisten.

Zeitlicher Rahmen

Der zeitliche Rahmen für Sportangebote im Ganztag ist klar zu definieren und zu gestalten. Die Angebote sollten in Schulstunden und Zeitstunden verteilt werden, um eine ausgewogene Freizeitgestaltung zu ermöglichen. Regelmäßige Angebote und Teilnahme müssen sichergestellt werden. Dabei sollten individuelle Bedürfnisse und Interessen berücksichtigt werden. Insgesamt ist es wichtig, einen aus-gewogenen und bedarfsgerechten zeitlichen Rahmen für Sportangebote im Ganztag zu schaffen, um eine kontinuierliche Zusammenarbeit zwischen Schule und Sportverein zu ermöglichen und den Schü-ler*innen ausreichend Zeit für sportliche Aktivitäten zu geben.

Infrastruktur/Räumliche Nutzung

Durch die Optimierung der räumlichen Nutzung können die verfügbaren Ressourcen effizienter genutzt werden, um den Bedarf einer Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Indem man Angebote aus dem Ganztag in den Vereinen anbietet und umgekehrt, können die Schulen und Vereine voneinander profitieren und eine breitere Palette an Aktivitäten anbieten. Eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Vereinen kann dazu beitragen, die organisatorischen Herausforderungen zu überwinden und die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu erleichtern.
Kooperation und Kommunikation auf Augenhöhe zwischen allen beteiligten Institutionen
Es muss eine gute und verlässliche Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen geschaffen werden, um eine sinnvolle Kooperation zu ermöglichen. Ein Miteinander auf Augenhöhe ist unerlässlich, um eine Win-Win-Win-Situation für alle beteiligten Institutionen zu schaffen. Die Zuständigkeiten müssen klar festgelegt werden, um eine reibungslose Umsetzung zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlagen

Es ist notwendig, die Ausgestaltung von rechtlichen Grundlagen zu schaffen und Rahmenverträge zu erstellen, die unter anderem die Ziele der Zusammenarbeit, Art und Umfang der Sportangebote, die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der beteiligten Institutionen/Personen sowie Fragen der Finanzierung und Versicherung regeln. Dies gewährleistet eine klare und verbindliche Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen und schafft die notwendige Rechtssicherheit.

Fazit

Der LSV begrüßt den geplanten Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen ab 2026 als wichtige Maßnahme zur Verbesserung der gleichberechtigten Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen. Die Umsetzung muss jedoch unter Berücksichtigung der genannten Handlungsempfehlungen erfolgen, um eine effektive und nachhaltige Zusammenarbeit zwischen Schulen und Sportvereinen zu ermöglichen. Die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Sportbereich wird mit Sicherheit zu einer sinnvollen Freizeitgestaltung beitragen und gleichzeitig positive Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Schüler*innen haben.

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