Neue Förderrichtlinie des LSV

für Neu-/Umbau und Sanierung von Sportanlage sowie Anschaffung langlebiger Sportgeräte

Neue Förderrichtlinie des LSV

Der Geschäftsbereich Finanzen und Verwaltung des Landessportverbandes Schleswig-Holstein teilt mit, dass ab dem 01. Januar 2021 eine neue Förderrichtlinie  für Neu-/Umbau und Sanierung von Sportanlage sowie Anschaffung langlebiger Sportgeräte Gültigkeit erlangt. In der Mitteilung an den KSV dazu heißt es: "Durch Ablauf von Fristen in der aktuellen Förderrichtlinie des LSV war eine Überarbeitung der Richtlinie zum Jahresende erforderlich. Der Finanzausschuss hat sich letzte Woche sehr intensiv mit der Richtlinie beschäftigt und die beigefügte Fassung zum 01.01.2021 in Kraft gesetzt.

Folgende wesentliche Änderungen, insbesondere um eine leichtere Lesbarkeit und höherer Empfängerorientierung zu erreichen, wurden vorgenommen:

  • Keine Verlängerung der bis Ende 2020 befristeten Sonderförderung (25% statt 20%) für nicht überdachte Spielfelder und Laufbahnen und aller dazugehörigen Passagen. Wegen der Kappungsgrenzen von 90 TEUR, wurden  die 25% bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen nur in 3 Fällen wirtschaftlich wirksam.
  • Neusortierung der Richtlinie in 1. Allgemeines, 2.Sanierung, Neubau, Umbau und Erweiterung von Sportstätten und 3. Kauf von Sportgeräten.
  • Reduzierung der Anlage nur noch auf Maßnahmen, die nicht mehr oder nur eingeschränkt gefördert werden.

Der Finanzausschuss orientierte sich bei den langlebigen Sportgeräten an folgendem Grundsatz: Sportgeräte sollten unmittelbar dem Sportler beim Sportbetrieb dienen. Beispiel: Anzeigetafeln beim Schwimmen, die an den Beckenrand gehalten werden und dem Schwimmer anzeigen, wie viele Bahnen noch zu schwimmen sind, oder Anzeigen, die für Basketballer die noch verbleibende Zeit bis zum Abschluss des Angriffes anzeigen, sind förderfähig. Anzeigetafeln, die lediglich der Zuschauerinformation dienen, sind nicht förderfähig. Ein anderes Beispiel: Gerätschaften, die dem Transport von Sportgeräten dienen, sind nicht förderfähig, da sie nicht unmittelbar für die Sportausübung verwendet werden."

Wie immer gilt "beim Hauch der Idee einer Investition" wenden Sie sich bitte an die KSV Geschäftsstelle, Karsten Tiedemann. In einem gemeinsamen Gespräch wird dann die für Ihren Verein optimale Förderform und -höhe herausgearbeitet.

Die neue Förderrichtlinie finden Sie unter folgendem Link: LSV Förderrichtlinie  für Neu-/Umbau und Sanierung von Sportanlage sowie Anschaffung langlebiger Sportgeräte ab 01.01.2021


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