GEMA: Beendigung der Kulanzregelung für Online-Rechte

Ab dem 1. August 2021 müssen Onlinestreamingangebote auf Webseiten explizit lizenziert werden.

GEMA: Beendigung der Kulanzregelung für Online-Rechte

GEMA weist auf Beendigung der Kulanzregelung Online-Rechte hin

Viele Musiknutzer waren über Monate von behördlich angeordneten Schließungen betroffen. Mit Beginn der Pandemie im März 2020 hat die GEMA ihre Kunden freiwillig und mit größtmöglicher Kulanz unterstützt, indem z.B. u.a. Onlinerechte ohne zusätzliche Vergütung eingeräumt wurden.

Mit sinkenden Inzidenzwerten und fortschreitender Impfung der Bevölkerung gewinnen Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen jetzt konkrete Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven zurück. Davon profitieren sowohl die Kunden der GEMA, die ihre Betriebe für Publikum öffnen können, als auch die Mitglieder der GEMA, deren Musik in den Betrieben wieder gespielt wird.
 

Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben wird die GEMA die bisher geltende Kulanzregelung für Onlinerechte zum 31. Juli 2021 beenden.

Das heißt, dass ab dem 1. August 2021 z.B. das Onlinestreaming auf Webseiten über den aktuellen GEMA-Tarif VR-OD 10 lizenziert wird.

Weitere Informationen zu diesem Tarif und auch anderen Online-Tarifen finden Sie hier.

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