Aktion des Sozialministeriums: „Es geht wieder los…! Ehrenamt ist Ehrensache“

Niedrigschwellige Förderung für Vereine möglich

Aktion des Sozialministeriums: „Es geht wieder los…! Ehrenamt ist Ehrensache“

AKTION: „Es geht wieder los…! Ehrenamt ist Ehrensache“ 01.08.2021 - 31.10.2021

Unter dem Slogan: „Es geht wieder los…! Ehrenamt ist Ehrensache“ fördert das Sozialministerium niedrigschwellig und zeitlich begrenzt Aktionen zum „Neustart“.
 

Alle Infos zum Projekt und zur Beantragung unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/E/ehrenamt/BoxEhrenamt_Engagementstrategie_neu.html

Die Ergebnisse der aktuellen ZIVIZ Studie (Engagement-Barometer zur Corona-Pandemie / ZiviZ) zeigen, dass sich der pandemiebedingte Lockdown zum Teil negativ auf dauerhaftes Engagement ausgewirkt hat. So vermeldet z.B. jede zehnte Organisation in Schleswig-Holstein Mitgliedschaftskündigungen von Personen, die sich regelmäßig im und für den Verein engagiert haben.

Viele Einschränkungen der letzten Zeit sind zurückgenommen, (fast) alles ist wieder möglich. Die Vereine und Initiative, das freiwillige Engagement, das Ehrenamt in Schleswig-Holstein kann wieder mit voller Kraft loslegen.

Der pandemiebedingte Lockdown hat sich negativ auf ihre Organisation ausgewirkt? Sie möchten „ihre“ Engagierten aktiv ansprechen und neue Ehrenamtliche hinzugewinnen? Sie wollen mit einer Aktion wieder auf sich aufmerksam machen, Danke sagen oder wieder in größerer Runde zusammenkommen? Oder ist ihre Initiative in der Pandemie erst entstanden und sie benötigen Unterstützung für die Entwicklung?

Das Sozialministerium SH unterstützt Vereine und Initiativen (außerhalb der Wohlfahrtsverbände) aus Schleswig-Holstein dabei, Ehrenamtliche (neu) zu motivieren oder zurückzugewinnen.

Unter dem Slogan: „Es geht wieder los…! Ehrenamt ist Ehrensache“ fördert das Sozialministerium niedrigschwellig und zeitlich begrenzt Aktionen zum „Neustart“ mit bis zu 2000,00 :

  • Vereins-Aktivitäten zum Neustart
  • Vernetzungstreffen (auch Outdoor, mit besonderen Aktivitäten)
  • Plakate, Flyer, Handzettel
  • Sonstiges

Zusätzlich erhält jeder Antragsteller ein Paket „Danke-sagen-Ehrensache“ Postkarten und kann kostenlos das Facebook Visual der Aktion nutzen.

Was müssen Sie tun?

1) Kurze E-Mail mit den Angaben zum Förderbedarf anhand des Antragsvordrucks an: engagement@sozmi.landsh.de zum Stichwort: AKTION: „Es geht wieder los…! Ehrenamt ist Ehrensache“ mit kurzen Erläuterungen zu:

  • Welche Auswirkungen/Folgen hat(te) der Lockdown auf ihre Organisation?
  • Welche Aktionen/Maßnahmen planen Sie zur (Re-) Aktivierung der Engagierten/des Ehrenamtes?
  • Welche Ausgaben erwarten Sie? Welche Ausgaben sind nicht gedeckt?
  • Kontaktperson/Kontaktdaten
  • Bewilligungsvoraussetzung ist die Beteiligung der Zuwendungsempfängerin bzw. des Zuwendungsempfängers an den Ausgaben des Projektes. Der Eigenanteil soll mindestens 20 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Der Förderantrag muss bis zum 31.10.2021 gestellt sein, Aktionen sind bis Ende des Jahres möglich.

2) Im Sozialministerium wird der Antrag zeitnah geprüft und bewilligt, so dass Sie die Aktionen kurzfristig umsetzen können.

Planen Sie bitte mindestens zwei Wochen Vorlauf zwischen Ihrer Förderanfrage und der Aktion ein. Sollte eine Förderung nicht möglich sein, bekommen Sie auch kurzfristig Antwort, ggf. mit einem alternativen Finanzierungsvorschlag.

3) Sie führen Ihre Aktion „Es geht wieder los…! Ehrenamt ist Ehrensache“ durch und senden nach Abschluss einen kurzen Verwendungsnachweis. Den Vordruck für den Verwendungsnachweis erhalten Sie als Anlage zu Ihrem bewilligten Förderantrag. Dieser beinhaltet folgende Punkte:

  • Was haben Sie wann durchgeführt?
  • Wieviele Personen haben Sie erreicht?
  • Wie sah Ihre Öffentlichkeitsarbeit aus?
  • Waren Sie zufrieden?
  • Einnahmen – Ausgaben Aufstellung

Sie haben noch andere Ideen für den Neustart in Ihrem Verein, Ihrer Initiative? Der Antragsvordruck passt nicht? Melden Sie sich gern unter engagement@sozmi.landsh.de. Wir versuchen Lösungen zu finden.

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